Erben

Erbschaftsauseinandersetzungen - Erbengemeinschaft / Pflichtteilergänzungsansprüche / Vererben zu Lebzeiten / Finanzamt

Zur Aufteilung des Erbes wird der Verkehrswert der in der Erbmasse enthaltenen Immobilien benötigt.

Erbengemeinschaft  

Bei mehr als einem Erben kommt es oft vor, dass ein oder mehrere Erbberechtigte die Auszahlung des Erbanteils anstreben. Hier empfehlen wir unser Kurzgutachten um eine faire und sichere Basis für alle Beteiligten zu schaffen. 

Pflichtteilsergänzungsansprüche 

Erben von Immobilien müssen sich oft mit den Ansprüchen von Pflichtteilsergänzungsberechtigten Familienmitgliedern auseinandersetzten. Die Rhein Ruhr Gutachten erstellt in der Regel zu diesem Zweck ein Kurzgutachten. Bei der Erstellung des Kurzgutachtens fließen insbesondere Baumängel, Sanierungsrückstau, Restnutzungsdauer oder andere wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale mit ein, um den Verkehrswert möglichst gering zu halten bei einem trotzdem belastbaren Ergebnis.  

Vererben zu Lebzeiten 

Wenn Vermögen in Form einer Immobilie hinterlassen wird, ist es ratsam, dass Erbe rechtzeitig zu Lebzeiten zu regeln. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie mehrere Kinder und Enkel haben. Um keinen Streit zwischen den Erben aufkommen zu lassen, sollten Sie schon zu Lebzeiten offen über Ihre Absichten sprechen. Wenn Sie Vermögen vererben, fällt für die Begünstigten eine Erbschaftsteuer an. Ihre Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Doch nicht immer hält der Fiskus die Hand auf: Gerade für enge Familienangehörige, wie Ehepartner oder Kinder, gibt es recht hohe Freibeträge. Sie können Ihre Immobilie auch zu Lebzeiten vermachen – durch eine Schenkung. Bei einer Schenkung fallen die gleichen Steuersätze und Freibeträge wie bei einer Erbschaft an. Der Unterschied ist jedoch, dass die Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden können. Um eine faire und sichere Basis für alle Beteiligten zu schaffen, empfehlen wir ein Gutachten zu erstellen um den Verkehrswert sicher zu bestimmen. 

Finanzamt 

Auch bei möglichen Benachteiligungen von Erben oder Beschenkten durch die Finanzämter durch pauschalierte Immobilienbewertungen kann in der Regel ein niedrigerer Verkehrswert der Immobilie oder des Grundstücks durch ein Verkehrswertgutachten nachgewiesen werden. Die Finanzämter begutachten normalerweise die Immobilie nicht vor Ort. Daher kann die Bewertung der Immobilie zu hoch ausfallen. Die Rhein Ruhr Gutachten erstellt zu diesem Zweck ein Kurzgutachten. Bei der Erstellung des Kurzgutachtens fließen insbesondere Baumängel, Sanierungsrückstau, Restnutzungsdauer  oder andere wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale, die das Finanzamt nicht berücksichtigen konnte mit ein. 

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