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Überblick

Standardgutachten in Anlehnung an § 194 BauGB / Immobilienwertermittlungsverordnung

Unser Standardgutachten dient der Wertermittlung von Immobilien in verschiedenen rechtlichen und wirtschaftlichen Kontexten. Es basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und bietet eine fundierte, aber kompakte Bewertung ohne tiefgehende Recherchearbeiten.

Anwendungsbereiche:

  • Scheidung: Gerechte Aufteilung des Vermögens bei Trennung
  • Erben / Vererben: Grundlage zur Ermittlung des Erbanteils
  • Pflichtteilsergänzungsansprüche: Bewertung von Immobilien für Erbauseinandersetzungen
  • Betreuung: Wertermittlung im Rahmen gesetzlicher Betreuungen
  • An- und Verkauf: Entscheidungshilfe für Käufer und Verkäufer

Inhalte des Standardgutachtens:

Erstellung gemäß ImmoWertV: Anwendung der gesetzlichen Vorschriften zur Wertermittlung
Detaillierte Beschreibung der Immobilie: Lage, Größe, Bauweise, Zustand und Nutzungsmöglichkeiten
Fotodokumentation: Innen- und Außenaufnahmen zur Veranschaulichung
Erklärung der Wertansätze: Transparente Darstellung der Berechnungsgrundlagen

Abgrenzung und Erweiterungsmöglichkeiten:

Kein umfangreiches Verkehrswertgutachten:

  • Keine Einsichtnahme in die Bauakte
  • Keine Einholung von Erschließungskostenbescheiden
  • Keine tiefgehenden Marktanalysen oder Gutachten Dritter

Anerkennung durch Behörden:

  • Standardgutachten wird in der Regel vom Finanzamt und den Gerichten anerkannt
  • Möglichkeit der Erweiterung zu einem vollumfänglichen Verkehrswertgutachten, falls erforderlich

Alternative Bezeichnung:
Das Standardgutachten wird oft auch als Kurzgutachten bezeichnet, da es sich auf die wesentlichen Bewertungsmerkmale konzentriert.

Investition:
600€, zzgl. 0,2 % des ermittelten Wertes, 0,30 €/km Fahrtkosten und der gesetzlich gültigen USt.