Nach DIN EN ISO IEC 17024

Steuerliche Optimierung bei der Abschreibung vermieteter Immobilien

Für viele ältere Wohngebäude können Sie beim Finanzamt eine kürzere Abschreibungsdauer beantragen und jährlich höhere Abschreibungsbeträge geltend machen.

Gutachten nach den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums:

Die Gutachten zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer bei der Finanzbehörde werden durch Sachverständige für die Wertermittlung erstellt, welche von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert wurden. Im Restnutzungsdauer-Gutachten / Nutzungsdauergutachten werden der bauliche und energetische Zustand der Gebäude sowie die erkennbaren wirtschaftlichen und rechtlichen Einflüsse dargelegt und beurteilt. Die Restnutzungsdauer wird hergeleitet und es wird begründet, weshalb am Ende der geschätzten (Rest-) Nutzungsdauer voraussichtlich keine wirtschaftlich sinnvolle (anderweitige) Nachfolgenutzung für das jeweilige Gebäude oder die Eigentumswohnung möglich ist.

Kosten der Erstellung: 1.200,00 zzgl. 19% Umsatzsteuer
Fahrtkosten 0,30 Cent / KM

nutzungsdauer web
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